Impressum:
Angaben gemäß § 5 ECG / § 25 MedienG
Fit und Fun Energy Fitness GmbH
Holzleiten 3, 3350 Haag
Österreich
Telefon: 0664 / 15 29 763
E-Mail: haag@fit-und-fun.at
Firmen- und Registerangaben
UID: ATU69466678
FN431991g
Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten
Mitglied bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Amstetten
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Urheberrecht
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Fit und Fun AGB:
Datenschutzbestimmungen
1. Rechtsgrundlage Vertragserfüllung: Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Sie haben uns die Daten freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung.
2. Speicherdauer/Löschungsfrist: Wir speichern Ihre Daten mindestens gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs. 1 BAO bzw. längstens bis auf Widerruf.
3. Auftragsverarbeiter: Für die Datenverarbeitung ziehen wir auch Auftragsverarbeiter heran. Wir geben Ihre Daten an folgende Empfänger bzw. Empfängerkreise weiter: IT-Software, Bankinstitut, Steuerbüro, ggf. Inkassounternehmen oder/und Rechtsanwalt.
4. Kontakt: Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: Fit&Fun Energy Fitness GmbH, FN 431991g, Holzleiten 3, 3350 Haag, haag@fit-und-fun.at
5. Rechtsbehelfsbelehrung: Sie haben das Recht auf (transparente) Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Wir freuen uns jedoch, wenn sie zuerst mit uns Kontakt aufnehmen, sollten Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen
1. Das Mitglied bestätigt, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Besuch der Räumlichkeiten des Betreibers einen Arzt aufzusuchen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Alle Standorte des Betreibers sind geschäftlich getrennt. Angebote eines Studios können nicht unentgeltlich in anderen Studios genutzt werden. Das Mitglied ist nur berechtigt, die Leistungen im vereinbarten Studio/in den vereinbarten Studios zu nutzen.
3. Die Mitgliedschaft (unterzeichnet vom Mitglied, bei minderjährigen Mitgliedern zusätzlich unterzeichnet vom Erziehungsberechtigten und unterzeichnet von einem befugten Mitarbeiter des Betreibers) berechtigt zur Benutzung der für das Training vorgesehenen Geräte und die mit der Mitgliedschaft in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Einrichtungen(im Folgenden kurz „Clubeinrichtung“) im jeweiligen Studio innerhalb der Betreuungszeiten. Sie ist nicht übertragbar. Der Betreiber behält sich die Änderung der Öffnungs- und Betreuungszeiten, Leistungsangebote sowie Clubeinrichtungen vor.
Bei vorübergehender Schließung der Clubräumlichkeiten oder Teilen davon aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Pandemien und damit verbundene behördliche Schließungen), Reparatur- und Verbesserungsarbeiten oder sonstigen Gründen besteht bis zu einem Zeitraum von vier Wochen kein Anspruch auf Bereitstellung ersatzweiser Trainingsmöglichkeiten, Rückerstattung, Anrechnung oder vorzeitige Vertragsauflösung. Die Berechtigung zur Benutzung der Clubeinrichtung im jeweiligen Studio innerhalb der Betreuungszeiten besteht zudem nur, wenn die Mitgliedsgebühr pünktlich und vollständig entrichtet wird. Für den Fall der Säumigkeit der Zahlung der Mitgliedsgebühr steht es dem Betreiber frei, einem Mitglied bis zur vollständigen Entrichtung des Rückstandes die Nutzung der Clubeinrichtung bzw. das Betreten des Studios zu untersagen und den Zugangschip zu deaktivieren.
4. Die Clubeinrichtungen – mit Ausnahme die mittels eigenen Zählwerken versehenen Einrichtungen (Solarium, Snack- und Getränke-Automaten, gekennzeichnete Geräte usw) können vom Mitglied zu den Betreuungszeiten in der Regel ohne zusätzliches Entgelt genutzt werden. Für Einrichtungen, Geräte und Kurse, für die ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist, wird die entsprechende Information in den jeweiligen Räumlichkeiten ausgehängt oder auf Anfrage von der Rezeptionskraft oder von einem/r Mitarbeiter/in des Betreibers bekanntgegeben.
5. Der Betreiber behält sich vor, die Clubeinrichtungen für drei Urlaubswochen pro Kalenderjahr, an Samstagen und Sonntagen, zu den gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen zu halten. Es erfolgt in diesen Fällen keine Rückzahlung, da diese Zeiträume in der Preiskalkulation berücksichtigt wurden.
6. Änderungen wie u. a. des Namens, der Adresse, der Telefonnummer oder der Bankverbindung sind dem Betreiber unverzüglich bekanntzugeben. Durch Unterlassung entstehende Zustellmängel, Mehrkosten usw gehen zulasten des Mitglieds.
7. Das Mitglied erklärt, die jeweilige in den Räumlichkeiten von dem Betreiber angeschlagene Hausordnung/Studioordnung einzuhalten sowie Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
8. Der Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen bzw. beim Kartenleser zu verwenden.
9. Der Betreiber haftet dem Mitglied für allfällige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die vom Mitglied mitgebracht werden, wie insbesondere Schmuck, Wertgegenstände, Geld und Kleidung übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung. Dies gilt selbst dann, wenn das Mitglied Gegenstände in der Garderobe in den dort zur Verfügung stehenden Kabinen einschließt.
11. Das Mitglied stimmt der automationsunterstützten Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten zu Buchhaltungs- und Inkassozwecken zu und erklärt sein Einverständnis zur Überlieferung von Mitteilungen via E-Mail, SMS, WhatsApp, Post, per Telefon und ähnlichen Kommunikationsmittel sofern eine Vertragserfüllung nicht reibungslos möglich ist.
12. Abbuchungen können mangels besonderer Vereinbarung einmal pro Monat bzw. alle 2 Wochen vorgenommen werden. Bei unberechtigtem Widerruf der Ermächtigung zur Durchführung von Abbuchungen vom Bankkonto des Mitglieds oder bei Nichtdurchführung eines Einzugs mangels Deckung auf dem Konto des Mitglieds wird ein Bearbeitungsentgelt des Betreibers von EURO 10,- fällig, zzgl. zu den fälligen seitens der Bank vorgeschriebenen Bankspesen.
13. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag laut Preisliste ist ein um 20% ermäßigter Bonuspreis, der nur den pünktlichen Zahlern vorbehalten ist. Kommt das Mitglied mit 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug, wird der gewährte Bonus für fällige und künftige Zahlungen ohne weitere Ankündigung gestrichen. (Falls der Betreiber von der Erhöhung keinen Gebraucht macht, so gilt dies nicht als Verzicht auf eine künftige Erhöhung). Der Betreiber kann den normalen Mitgliedsbeitrag und die sofortige Entrichtung der gesamten bis zum nächsten Kündigungstermin noch offenen Beträge fordern, wenn der Betreiber das Mitglied unter Hinweis auf diese Fälligstellung sowie Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt hat. Einlangende Beiträge werden jeweils auf den im Zahlungszeitpunkt älteren fälligen Mitgliedsbeitrag angerechnet. Ab der ersten Mahnung werden Mahnkosten verrechnet. Jegliche vorprozessuale Kosten, wie insbesondere die eines im Verzugsfall eingeschalteten Inkassobüros oder Rechtsanwaltes, hat das Mitglied zu tragen.
14. Die gemeinsam mit einem minderjährigen die Mitgliedsvereinbarung unterzeichnenden Erziehungsberechtigten und/oder die mit einem Mitglied nicht identische unterzeichnete Kontoinhaber (Zahler) treten als Solidarschuldner ein und haften sohin solidarische für den Mitgliedsbeitrag.
15. Die unbefristete Mitgliedsvereinbarung kann beiderseits unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit (Zeit ab Beginn der Vereinbarungslaufzeit, während der das Mitglied auf das Recht zur Kündigung verzichtet) gekündigt werden. In der Fortlaufzeit (an die Mindestlaufzeit anschließende Laufzeit) kann die Mitgliedsvereinbarung beiderseits unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zu jedem 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember gekündigt werden. Weichen der Vertragsbeginn und der Beginn der beitragspflichtigen Mitgliedschaft (Zahlungsbeginn) voneinander ab, bestimmen sich die vorstehend genannten Kündigungsfristen und -termine nach dem Datum des vereinbarten Zahlungsbeginns. Die Kündigung hat schriftlich mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift des Mitglieds zu erfolgen. Eine Kündigung per eingeschriebenem Brief oder eingescannter Brief per E-Mail ist ausreichend. Ein Fax oder bloßes E-Mail ist nicht ausreichend.
16a. Außerordentliche Kündigung des Mitglieds:
• Bei Abschluss einer Mitgliedschaft mit längerem Kündigungsverzicht des Mitglieds als 12 Monaten kann unter folgenden Voraussetzungen die Mitgliedschaft durch das Mitglied vorzeitig beendet werden: Die Kündigungsfrist laut AGBs Abs. 15 muss eingehalten werden und der Differenzbetrag auf den gewährten Preisnachlass ist für diesen Zeitraum aufzuzahlen.
• Bei Umzug, unter Vorlage des Meldezettels, sofern der neue Wohnort mehr als 20 km vom nächstgelegenen Standort entfernt ist, unter Einhaltung der Kündigungsfrist lt. AGBs. Abs. 15
• Bei eingetretener und unter Vorlage eines ärztlichen Attests nachgewiesener dauerhafter Invalidität unter Einhaltung der Kündigungsfrist lt. AGBs. Abs. 15
16b. Außerordentliche Kündigung des Betreibers
Der Betreiber kann mit sofortiger Wirkung die außerordentliche Kündigung in folgenden Fällen aussprechen:
• Nichteinhaltung der Hausordnung/Studioordnung sowie Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals (Punkt 7 AGB) trotz einmaliger vorangehender Mahnung und Hinweis auf die Folgen der sofortigen außerordentlichen Kündigung bei einem weiteren Verstoß.
• Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrag in der vereinbarten und vollständigen Höhe sowie der vereinbarten Art und Weise trotz entsprechender Mahnung.
• Unleidiges Verhalten gegenüber dem Betreiber, dessen Mitarbeiter, Personal und sonstiger ihm zurechenbarer Dritter sowie gegenüber anderen Mitgliedern.
• Verletzung einer Verletzung der Mitgliedsvereinbarung samt den gegenständlichen AGBs trotz vorangehender Mahnung und Hinweis auf die Folgen der sofortigen außerordentlichen Kündigung bei einem weiteren Verstoß. Hierunter fällt auch ein neuerlicher Verstoß gem Punkt 21. dieser AGBs
• Mitnahme und/oder das Einnehmen von verbotenen Substanzen in die Clubräumlichkeiten.
Sollte ein Tatbestand vorliegen, der den Betreiber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, so kann dieser dem Mitglied den Zutritt zum Studio verbieten und dessen Zugangs-Chip-Karte sperren. Als Pönale ist das Mitglied darüber hinaus verpflichtet, den gesamten bis zum eigentlich nächst möglichen Kündigungstermin noch offenen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
17. Mitglieder, die den Grundwehrdienst zu absolvieren haben oder Lehrlinge, die die Berufsschule (Internat) besuchen, können auf Verlangen und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung die Mitgliedsvereinbarung für die Dauer des Grundwehrdienstes bzw. Dauer der Internatszeit stilllegen lassen. Während der Stilllegungszeit ist eine Kündigung nicht möglich. Die Stilllegungszeit wird nicht der Mindestlaufzeit angerechnet. Bei Schwangerschaft und während des Mutterschutzes gelten die Stilllegungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die Stilllegungszeit sich unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Geltendmachung maximal bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes erstreckt. Im Zeitraum der Stilllegungszeit entrichtet das Mitglied 10% vom Mitgliedsbeitrag pro Monat/pro Woche/pro Abbucher als Evidenzhaltungsgebühr. Weitere außerordentliche Gründe zur Stilllegung bleiben einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Mitglied und dem Betreiber vorbehalten.
18. Mitglieder, die länger als vier Wochen krank sind, können sich hinsichtlich des Mitgliedsbeitrages auf Verlangen und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung (z.B.: Arztbestätigung) die Zeit der Verhinderung nach deren Ende in die dem nächsten Kündigungstermin folgende Fortlaufzeit einrechnen lassen. Für die Dauer der begründeten Trainingsunfähigkeit gilt der Vertrag als stillgelegt, wobei aus diesem Grund eine längere als 3-monatige oder kürzere als 4-wöchige Stilllegung nicht möglich ist. Die Mitgliedschaft gilt dadurch nicht automatisch als beendet. In der Zeit der Stilllegung ist eine Evidenzgebühr in Höhe von 10% vom Mitgliedsbeitrag pro Monat/pro Woche/pro Abbucher zu entrichten.
19. Besonderes Rücktrittsrecht gem. §3 Konsumentenschutzgesetz: Hat das Mitglied seine Vertragserklärung nicht in die von dem Betreiber für seine geschäftliche Zwecke dauernd genutzten Räume abgegeben, so kann das Mitglied unter den Voraussetzungen des §3 KschG binnen 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages mittels schriftlicher Erklärung zurücktreten. Es gilt das Datum des Poststempels.
20. Benutzerbedingungen und Hausordnung:
•Dem Mitglied wird zu Beginn der Vertragsdauer eine Chip-/Magnetkarte gegen eine Gebühr von € 10,- ausgehändigt. Bei Verlust kann das Mitglied eine weitere Chip-/Magnetkarte gegen eine Gebühr von € 10,- erwerben (die alte Karte wird deaktiviert.) Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Zutrittsberechtigung zu stornieren. Die Karte ist dann umgehend an den Betreiber abzugeben.
• Die freigeschaltete Chip-/Magnetkarte des Betreibers ermöglicht zum Eintritt in die Räume der Anlage des Betreibers nur zum Zwecke des Trainings. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Das Betreten von extra Räumlichkeiten (zB das Solarium) ist nur gestattet, wenn das Trainingspersonal anwesend ist. Das Betreten von Büro, Personalräumen und der Bereich hinter der Theke/Bar sind nicht gestattet.
• Die freigeschaltete Chip-/Magnetkarte darf nur von der auf der Chip-/Magnetkarte angeführten Person (Mitglied) persönlich verwendet werden. Eine Aushändigung an andere Personen ist nicht zulässig und wird mit € 180,- geahndet.
• Mitnehmen weiterer Personen ohne Eintrittsberechtigung ist nicht erlaubt. Der Eintritt unberechtigter Personen durch das Mitglied sowie das Betreten nichtberechtigter Bereiche werden weiter verfolgt und haben sich dem Betreiber ergebende Nachteile (auch von 3. Person verursachte Nachteile) zurechnen zu lassen. Es wird in jedem Fall mit € 180,- Missbrauchsgebühr geahndet, dieser Betrag wird direkt vom Konto abgebucht oder muss sofort in Bar bei der Rezeption/bei der Theke/im Trainerbüro beglichen werden.
• Es gilt immer die letzte veröffentlichte Fassung der Benutzerbedingungen und der Hausordnung.
• Für Verletzungen wird nicht gehaftet.
• Die Geräte sind nach der Benutzung mit den dafür vorgesehenen Reinigungsmitteln zu reinigen, die Räume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
• Für Nachteile durch unsachgemäße Benutzung der Trainings- & sonstigen Einrichtungsgegenstände haftet der Verursacher, zum Beispiel im Falle der dadurch verursachten Schäden an Personal oder Material.
• Das Rauchen in den Räumen des Betreibers ist verboten.
• Für vergessene oder verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
• Der Betreiber haftet nicht für einen allfälligen Trainingserfolg, dieser wurde auch nicht zugesagt.
• Im Übrigen gilt zusätzlich die ausgehändigte Hausordnung, der sich das Mitglied unterwirft.
21. Aus wichtigen Gründen, die in der Person des Mitglieds gelegen sind, wie insbesondere bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, Studioordnung, Belästigung Anderer, Benutzung der Clubräumlichkeiten in durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand, Missachtung von Anweisungen des Personals oder im Insolvenzverfahren (bzw. Privatkonkurs), kann der Betreiber über das Mitglied ein vorübergehendes Hausverbot verhängen.
22. Sicherheitsmaßnahmen des Betreibers:
• Jede Türöffnung wird mit der Kartennummer des Mitglieds, mit Datum und Uhrzeit registriert.
•Die Clubräumlichkeiten sowie die zum Studio gehörenden Außenbereiche (jedoch nicht allgemein-öffentliche Bereiche) können Video überwacht werden. Der Betreiber hat zumindest 3 Kameras installiert und behält sich vor, noch weitere zu installieren. Die Videoüberwachung erfolgt zum vorbeugenden Schutz des Eigentums, der Integrität und der Sicherheit der Mitglieder, aber auch des Studios selbst und dem Personal. Die Videoüberwachung betrifft alle Zugänge zum Fitness-Studio, alle betriebseigenen Flächen außerhalb des Fitness-Studios, die allgemein zugänglichen Räumlichkeiten und Freiräume innerhalb des Gebäudes sowie die Nebengebäude samt Terrassen, Parkanlagen, Gärten, Garagen und dergleichen.
Eine Live-Beobachtung des Eingangsbereiches im Studio und des Trainingsraumes ist von berechtigtem Sicherheitspersonal oder durch Mitarbeiter des Betreibers jederzeit möglich. Die Aufnahmen werden lt. DSGVO nach 72h gelöscht, es sei denn, sie werden aufgrund rechtswidriger Vorkommnisse zur Beweisaufnahme benötigt.
• Die Betreuungs- und Öffnungszeiten sind im jeweiligen Studio ausgehängt, wobei ausschließlich außerhalb der regulären Betreuungszeiten die Geräte vom jeweiligen Mitglied selbst einzuschalten und nach der Benutzung wieder eigenständig auszuschalten sind.
23. Die vereinbarten Preise unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf der Basis des Verbraucherpreisindex 2020 oder eines nachfolgend an seine Stelle tretenden Indexes. Ausgangsbasis ist die für das Monat der Vertragsunterfertigung verlautbarte Indexzahl. Im Fall der Preisanpassung gilt der neu errechnete Wert. Eine Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf zukünftige Anpassungen dar, nicht durchgeführte Indexierungen ebensowenig. Dem Betreiber steht es frei, im Sinne einer Abrundung die jeweilige Wertsicherung nicht voll anzusetzen. Auch dadurch wird kein Verzicht auf künftige abgegeben. Eine Anpassung des Mitgliedsbetrags aufgrund von Wertsicherung ist für die ersten zwei Monate nach Vertragsbeginn jedenfalls ausgeschlossen.
24. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen können jederzeit durch Aushang oder persönliche Benachrichtigung geändert werden. Es gilt immer die letzte veröffentlichte Fassung.
25. Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs oder Teile dieser Bestimmungen aus welchen Gründen auch immer unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
26. Auf die zwischen Betreiber und Mitglied abgeschlossene Mitgliedervereinbarung kommt österreichisches Recht zur Anwendung – mit Ausschluss des UNK und Verweisungsnormen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich – sofern möglich – nach dem Sitz des Studios. Klagen können jedoch weiterhin auch am Wohnort-Gericht des Mitglieds eingebracht werden.